Veräußerungsangelegenheiten
Antrag Piraten vom 03.06.2011
2011-16/DS-I(A)0037
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird angehalten bei der Vorbereitung der Anträge an die STVV in Veräußerungsangelegenheiten folgende Punkte zu beachten:
1. Grundstücksverkäufe sind in der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich öffentlich zu behandeln,
2. Daten, die nach den geltenden Datenschutz-Gesetzen und -Richtlinien besonders schützenswürdig sind, sollen – sofern mitgeteilt – auf einem speziell gekennzeichneten Blatt separat an die Stadtverordneten ausgegeben werden. Diese Daten unterliegen der Geheimhaltung und sind weder zu verbreiten noch im öffentlichen Teil zu debattieren. Diese Blätter sind anschließend sicher zu archivieren oder zu vernichten. 3. Die Namen von Grundstückskäufern sollen (möglichst) veröffentlicht werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Nachrichtlich: Dieser Antrag wurde von der antragstellenden Fraktion mit Schreiben vom 16.6.2011 zurückgezogen.
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