Anträge

Evaluierung der Telefonkosten für die Stadtverwaltung und die Fraktionen

Änderungsantrag Piraten vom 14.06.2011

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Kämmerei der Stadtverwaltung Offenbach wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

1. wann der nächstmögliche Kündigungstermin des Vertrags mit der EVO für die

Erbringung der Kommunikationsdienstleistungen für die Stadt Offenbach und die

Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung ist.

2. ob es möglich ist, die Einzelpreise in dem Vertrag an die aktuellen Marktbedingungen

anzupassen.

Des Weiteren wird die Kämmerei beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine

erneute Ausschreibung für die Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen für die

Stadtverwaltung und die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zum nächsten

wirtschaftlich sinnvollen Zeitpunkt durchzuführen.

Begründung:

Die Stadtverwaltung Offenbach bezieht die Telefon-Dienstleistungen aus einem Vertrag mit

der EVO, der seit mindestens 1999 in Kraft ist. Die Höhe der Entgelte für Telefonie ist dabei

seit dem weitgehend unverändert geblieben und beträgt für die Stadtverwaltung Offenbach

in Summe 740.000 EURO jährlich. (siehe Posten 06400.15530 im Produktbuch –

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2011 auf Seite 69)

Jede Fraktion erhält – in Anlehnung an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung I

(A) 897 vom 14.12.2000 – ab 01.04.2001 mtl.

207,58 € zur Finanzierung ihrer Telefon- und Telefaxkosten. (Seite 234 im Haushaltsplan).

Damals hat die Stadtverordnetenversammlung die Telefonkosten des Büros der

Stadtverordnetenversammlung auf die sechs Fraktionen umgelegt, eine Anpassung an die

spätere Anzahl der Fraktionen erfolgte nicht.

Die allgemeinen Telefonkosten sind seit der Einführung der staatlichen Regulierung 1998

massiv gesunken, was eine Neubehandlung des Themas durch die

HINWEIS

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http://pio.offenbach.de/printstvodoc.php?docid=2012-0010338&dsnummer=&doctyp… 22.01.2014

Stadtverordnetenversammlung sinnvoll erscheinen lässt.

Da das erwartete Vertragsvolumen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwert

von 193.000 € liegt, muss die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen

ausgeschrieben werden.

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