Anträge

Freie Informationen für freie Bürger in Offenbach

Antrag Piraten vom 27.10.2011

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt eine Informationsfreiheitssatzung für Offenbach

auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen.

Dabei sollen folgende Punkte, vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung, berücksichtigt werden:

– Der Zugang zu den Informationen in Angelegenheiten des Wirkungskreises der

Gemeinde soll dem Antragsteller ohne die Darlegung eines rechtlichen Interesses

oder einer Begründung erteilt werden.

– Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie

personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sollen eng

gefasst sein und sollen nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten

zugelassen werden.

– Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer angemessen kurzen Frist

zu erfolgen.

– Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten,

dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.

– Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem

Verwaltungsaufwand sollen grundsätzlich kostenlos sein. Sollten für

Amtshandlungen Kosten entstehen, so soll die Stadt den Antragsteller rechtszeitig

auf deren voraussichtliche Höhe hinweisen.

Begründung:

Seit fünf Jahren gibt es das Informationsfreiheitsgesetz, welches den Zugang zu

behördlichen Unterlagen auf Bundesebene grundlegend verändert hat. Auch elf

Bundesländer haben ein entsprechendes Landesgesetz erlassen, nur Hessen, Bayern,

Niedersachsen und Sachsen haben noch keines. Im hessischen Landtag wird ein

Informationsfreiheitsgesetz schon seit Jahren in mehreren Anläufen auf Drängen von SPD

HINWEIS

Dieser Text wurde mit dem „Politischen Informationssystem Offenbach“ erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.

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und den Grünen und auch der Linken diskutiert, leider jedoch erfolglos.

Da nicht mit einem baldigen Umschwenken der Regierungskoalition in Wiesbaden zu

rechnen ist, scheint ein hessisches Informationsfreiheitsgesetz in ferner Zukunft zu liegen.

Auf Grundlage der hessischen Gemeindeordnung ist die Stadt Offenbach befugt für die

Angelegenheiten ihres jeweiligen eigenen Wirkungskreises Satzungen zu erlassen. Als

Beispiele der Kommunen, die eine Informationsfreiheitssatzung erlassen haben, weil es an

den Regelungen des jeweiligen Landesrechts fehlt, seien an dieser Stelle Göttingen und

München erwähnt. Es ist sehr gut denkbar, dass diese Satzungen als Grundlage für die

Anpassung an das hessische Recht dienen könen. [1] [2]

Durch den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung wird das Prinzip der

Amtsverschwiegenheit geradezu umgekehrt: die Bürger müssen kein berechtigtes

Interesse mehr nachweisen, wenn sie Auskünfte von der Verwaltung verlangen. Diese

muss vielmehr begründen, warum sie im Einzelfall Informationen verweigert (wobei

selbstverständlich Ausnahmen wegen des Datenschutzes gemacht werden müssen) – dies

ist Voraussetzung für eine transparente Verwaltung. Geheimhaltung schürt Misstrauen,

Offenlegung schafft Vertrauen, die Vorgänge in der Verwaltung werden für die Bürger

nachvollziehbar.

Zur Besorgnis, dass die Schaffung einer solchen Transparenz mit erheblichen Mehrkosten

für die Verwaltung verbunden ist, sei gesagt, dass es nach einer Untersuchung der

Stadtverwaltung Göttingen, in der die Erfahrungen der Kommunen abgefragt wurden, die

eine Informationsfreiheitssatzung bereits verabschiedet haben, nicht zu einer solchen

Kostenentwicklung gekommen ist und dass der organisatorische Mehraufwand sich in

Grenzen hält. [3]

[1] Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der

Landeshauptstadt München (Informationsfreiheitssatzung) http://www.rismuenchen.

de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2256092.pdf

[2] Die inin Göttingen beschlossene Informationsfreiheitssatzung:

https://ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45-181-

136117699452/117699452/00114897/97-Anlagen/01/Entwurf_-

_Satzungstext_Informationsfreiheitssa.pdf

[3] Erfahrungen aus den Verwaltungen von Städten, die eine Informationsfreiheitssatzung

bereits eingeführt haben: https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?

VOLFDNR=6907&options=4

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