Anträge

Barrierefreie Wahlen zum Seniorenrat Antrag Piraten vom 06.09.2012

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt eine Wahlordnung für die Wahlen zum Seniorenrat

herauszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung

vorzulegen. Die Wahlordnung soll nach den Grundsätzen von freier, allgemeiner und

geheimer Wahl die Wahl derjenigen Menschen ermöglichen, die aufgrund von

Umständen nicht an der Versammlungswahl selbstständig teilnehmen können.

2. Weiter wird der Magistrat beauftragt die Kosten für die Durchführung der

Seniorenratswahl als reine Versammlungswahl und als Briefwahl gegenüberzustellen.

Begründung:

Die antragstellende Fraktion ist zuversichtlich, dass in der Stadtverordnetenversammlung

ein allgemeiner Konsens herrscht, möglichst keine Senioren aufgrund von deren

körperlichen Gebrechen von der Wahl zum Seniorenrat auszuschließen.

Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Wahlordnung für den

Seniorenrat sieht ausschließlich eine persönliche Wahl in einer Versammlung vor. Dies

verhindert zuverlässig die Wahlteilnahme derjenigen Senioren, denen es aufgrund von

z.B. körperlicher Behinderung nicht möglich ist, die Wahlversammlung zu besuchen und

dieser die ganze Zeit zu folgen. Da es in Offenbach über 26000 zum Seniorenrat

Wahlberechtigte gibt, und von einem Interesse an der Wahl von mindestens 10% der

Senioren sicher ausgegangen werden kann, wird eine Wahlversammlung sicher viele

Stunden dauern können, da jeder Versammlungsteilnehmer Vorschläge machen kann, und

jedem Kandidaten eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss, seine Kandidatur

vorzustellen. Da es nicht notwendig ist, etwaige Unterstützungsunterschriften einzuholen,

ist es nicht auszuschließen, dass viele Versammlungsteilnehmer von ihrem Recht,

Kandidaturen einzureichen Gebrauch machen, und folglich ist von einer dreistelligen

Anzahl der Wortbeiträge auszugehen, was die Versammlungsdauer in die Länge ziehen

könnte.

Mögliche Mittel, um die Wahlteilnahme für diejenigen Senioren zu ermöglichen, die

aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht persönlich der Wahlversammlung ganz

oder auch nur in Teilen folgen können, wäre z.B. die Durchführung der Wahl als eine

Briefwahl. Falls es prinzipielle Gründe gibt, die gegen eine Briefwahl sprechen, müssen

andere Mittel erwogen werden, wie Fahrdienst zu der Versammlung, Liegen, wo sich

Senioren während der Versammlung ausruhen können, und andere Maßnahmen, wie z.B.

die Übertragung der Versammlung in Fernsehen und Rundfunk sowie im Internet

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