Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt eine Wahlordnung für die Wahlen zum Seniorenrat
herauszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung
vorzulegen. Die Wahlordnung soll nach den Grundsätzen von freier, allgemeiner und
geheimer Wahl die Wahl derjenigen Menschen ermöglichen, die aufgrund von
Umständen nicht an der Versammlungswahl selbstständig teilnehmen können.
2. Weiter wird der Magistrat beauftragt die Kosten für die Durchführung der
Seniorenratswahl als reine Versammlungswahl und als Briefwahl gegenüberzustellen.
Begründung:
Die antragstellende Fraktion ist zuversichtlich, dass in der Stadtverordnetenversammlung
ein allgemeiner Konsens herrscht, möglichst keine Senioren aufgrund von deren
körperlichen Gebrechen von der Wahl zum Seniorenrat auszuschließen.
Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Wahlordnung für den
Seniorenrat sieht ausschließlich eine persönliche Wahl in einer Versammlung vor. Dies
verhindert zuverlässig die Wahlteilnahme derjenigen Senioren, denen es aufgrund von
z.B. körperlicher Behinderung nicht möglich ist, die Wahlversammlung zu besuchen und
dieser die ganze Zeit zu folgen. Da es in Offenbach über 26000 zum Seniorenrat
Wahlberechtigte gibt, und von einem Interesse an der Wahl von mindestens 10% der
Senioren sicher ausgegangen werden kann, wird eine Wahlversammlung sicher viele
Stunden dauern können, da jeder Versammlungsteilnehmer Vorschläge machen kann, und
jedem Kandidaten eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss, seine Kandidatur
vorzustellen. Da es nicht notwendig ist, etwaige Unterstützungsunterschriften einzuholen,
ist es nicht auszuschließen, dass viele Versammlungsteilnehmer von ihrem Recht,
Kandidaturen einzureichen Gebrauch machen, und folglich ist von einer dreistelligen
Anzahl der Wortbeiträge auszugehen, was die Versammlungsdauer in die Länge ziehen
könnte.
Mögliche Mittel, um die Wahlteilnahme für diejenigen Senioren zu ermöglichen, die
aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht persönlich der Wahlversammlung ganz
oder auch nur in Teilen folgen können, wäre z.B. die Durchführung der Wahl als eine
Briefwahl. Falls es prinzipielle Gründe gibt, die gegen eine Briefwahl sprechen, müssen
andere Mittel erwogen werden, wie Fahrdienst zu der Versammlung, Liegen, wo sich
Senioren während der Versammlung ausruhen können, und andere Maßnahmen, wie z.B.
die Übertragung der Versammlung in Fernsehen und Rundfunk sowie im Internet
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