Das Bürgerbegehren »Gegen den Zwangsverkauf des Klinikums Offenbach« hat eine Klage gegen die Stadt Offenbach eingereicht.
Die Bürgerinitiative hatte im November und Dezember des letzten Jahres innerhalb von sechs Wochen deutlich mehr Unterschriften gegen den Verkauf des im Sanierungsprozess befindlichen Klinikums Offenbach gesammelt als gesetzlich gefordert. Trotzdem lehnte die Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren auf Antrag des Magistrats am 7. Februar 2013 aus formalen Gründen ab.
Als Ablehnungsgrund wurden die fehlerhafte Begründung und ein unzureichender Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens angeführt. Diese seien zu optimistisch und würden die Bürger täuschen. Die gesammelten Unterschriften seien deswegen ungültig. Das zumindest ist die Meinung des Magistrats und auch der Tenor der eigenholten Rechtsgutachten, die im Wesentlichen die Argumentation aus dem Urteil wiederholen, mit dem der Eilantrag der Bürgerinitiative gegen die Stadt im Dezember abgelehnt wurde.
Gegen diesen Vorwurf richtet sich nun eine Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt. Die Stadt soll verpflichtet werden, das Bürgerbegehren zuzulassen. Schließlich habe man die Bürger keinesweges getäuscht, sondern es handele sich bei dem Sanierungsprozess um geltende Beschlusslage des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung.
Die Ausführungen in dem Urteil seien schlichtweg falsch. Es ist auch unklar, wie das Gericht damals zu der Feststellung gekommen ist, der Sanierungsprozess sei nur von der Bürgerinitiative erfunden.
Gregory Engels, Fraktionsvorsitzender der PIRATEN und einer der Vertrauensleute der Bürgerinitiative: »Wir hoffen nun auf einen schnellen Prozessverlauf, das ist im Interesse aller Beteiligten«.
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