Kosteneinsparungen beim Eigenbetrieb Stadt Offenbach (ESO) 2011-16/DS-I(A)0656
Antrag Piraten vom 27.11.2014
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Abfallgebührensatzung der Stadt Offenbach werden die Gebühren für die Bioabfalltonne in den §§ 4(3) und 5(1)b) mit dem Stichdatum 1.1.2015 für die Dauer bis zum 31.01.2016 auf Null Euro gesetzt.
Die Finanzierung der Biotonne soll somit über die Gebührenausgleichsrückstellungen des Eigenbetriebes der Stadt Offenbach (ESO) erfolgen.
Der Magistrat wird beauftragt im dritten Quartal 2015 der Stadtverordnetenversammlung über die Auswirkungen der kostenlosen Biotonne zu berichten und gegebenenfalls eine neue Abfallgebührensatzung zum Beschluss durch die STVV vorzulegen, welche die Biotonne in Offenbach auf Dauer kostenlos etabliert.
Begründung:
In Städten wie Köln, Mettmann, Aachen, Bonn oder Krefeld haben bereits heute kostenlose braune Tonnen. In Kassel wird die Biotonne ebenfalls kostenlos 14tägig gelehrt. Auch im Abfallzweckverband Heersfeld-Rottenburg, Augsburg und vielen anderen Städten in ganz Deutschland. Finanziert wird die Biotonne durch die Gebühren für die reguläre Restmüllbehällter. Dass so eine Quer-Subventionierung zulässig ist, gilt inzwischen als gesichert, denn Klagen von Verbänden dagegen waren zuletzt allesamt gescheitert.
Aus dem ESO Wirtschaftspan 2015 und dem Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach folgt hervor, dass in den vergangenen Jahren jedes Jahr zwei bis drei Millionen Euro den Gebührenausgleichsrückstellungen zugeführt wurden.
Beteiligungsbericht 2013 Stadt Offenbach / Abschnitt zum ESO:
Gebührenausgleichsrückstellungen
2013: 2.667 T€
2012: 3.841 T€
2011: 2.082 T€
(d.h. es wurden jedes Jahr 2-3 Mio. für alle ESO-Tätigkeiten an Gebühren zurückgelegt)
Aus dem ESO Wirtschaftsplan:
„Die Entsorgung löst planmäßig ihre Gebührenrückstellungen auf, die allerdings höher ausfallen, als in der Gebührenkalkulation geplant, da weniger Biomüll eingesammelt wird. Dadurch erhöhen sich die Mengen des Restmülls, welcher in der Beseitigung teurer ist als Biomüll.“
Die Antragsstellende Fraktion hatte schon 2013 bei der Diskussion um die neue Abfallsatzung der Stadt Offenbach für eine kostenlose Biotonne argumentiert (Drucksache 2011-16/DS-I(A)0407/1). Jetzt zeigt sich, dass die Gebührenerhebung für die Biotonne zu den negativen Effekten geführt hat, wie der schlechten Akzeptanz der Biotonne, den erhöhten Kosten für den Restmüll und dem unnötigen Verwaltungsaufwand bei der ESO.
Der Verzicht auf die Gebühren für die Biotonne wird die Kosten beim ESO erheblich senken, da damit die Menge des Restmülls zurückgehen wird, und der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Für die Bürger wird ein starker Anreiz geschaffen, Geld bei den Müllgebühren zu sparen. Das entspricht einer typischen Win/Win/Win Situation – für die Bürger, für die Stadt und für die 27ESO.
Abfallgebührensatzung der Stadt Offenbach:
http://www.offenbach.de/stepone/data/pdf/86/26/00/6041.pdf
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