Nutzung der Tiefengeothermie in Offenbach 2011-16/DS-I(A)0676
Antrag Piraten vom 12.02.2015
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, welche Konzepte zur Nutzung und Förderung von Geothermie, insbesondere der Tiefengeothermie, in Offenbach umsetzbar wären, in Hinblick auf
– finanzielle Situation der Stadt
– möglicher Fördermittel von dritter Seite
– möglicher Beteiligung der privaten Unternehmen (insbesondere der EVO)
– bisher bekannte geologische Parameter im Stadtgebiet
– Erfahrungen aus anderen (vergleichbaren) Kommunen
– Durchführung von Forschungsprojekten auf Offenbacher Gemarkung
– möglicher Kooperationen mit umliegenden Kommunen
Der Magistrat wird ferner beauftragt, in Zusammenarbeit mt dem Bundesministerium für Umwelt, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und dem Regierungspräsidium Darmstadt die Rahmenbedienungen für mögliche Förderungen und Genehmigungsverfahren aufzustellen.
Begründung:
Die Stadt Offenbach tritt aktiv für eine Energiewende ein.
Im Gegensatz zu den Energieträgern Erdöl, Kohle, Erdgas und Uran vermeidet die Nutzung von erneuerbaren Energien wie Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme und Bioenergie klimaschädliche Emissionen, die mit erheblichen Folgeschäden und -kosten verbunden sind. Darüber hinaus sorgt der Ausbau von erneuerbaren Energien für mehr Unabhängigkeit von Energieimporten.
Folgende vom BMU formulierten Ziele sind rechtlich verankert: Bis spätestens zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch bundesweit auf mindestens 35% gesteigert werden. Bis spätestens zum Jahr 2050 soll dieser Anteil mindestens 80% betragen. An der gesamten Wärmeversorgung soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2020 14% betragen.
Seit 2009 haben sich die Rahmenbedingungen für Projekte der tiefen Geothermie in Deutschland erheblich verbessert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, die neue Fassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten) wurde im Geothermiebereich den Kosten- und Technologieentwicklungen angepasst. Die Einspeisevergütung für Strom aus Geothermie wurde erhöht und es wurden ein Wärmenutzungsbonus sowie ein Technologiebonus neu eingeführt. Zudem wurde das Marktanreizprogramm als Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) besser abgesichert. Neue Förderbausteine insbesondere zur Reduzierung der Bohr- und Fündigkeitsrisiken wurden eingeführt: Das 5. Energieforschungsprogramm fördert technologische Entwicklungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Geothermieprojekten sowie zur Verringerung der technischen und geologischen Risiken.
Offenbach liegt, geologisch gesehen am Rande der Oberrheinsenke und der Niederhessischer Senke, mit einem erhöhten geothermischen Gradient, mit Temperaturen in 3000 Meter Tiefe von 110°-150°C [1]. Das Geothermische Potenzial reicht somit für eine aussichtsreiche Stromerzeugung – ein typisches Geothermiekraftwerk liefert ca. 130 000 MWh/Jahr Wärme und 22 000 MWh/Jahr Strom [2]. Die Tatsache, dass Offenbach mitten im Rhein-Main Gebiet, mit seinem erhöhten Energiebedarf, liegt, steigert sicherlich die wirtschaftlichen Chancen möglicher geothermischen Anlage.
Gerade in Offenbach mit Wetterpark und mehreren Stationen des Klimapfades sollten auch Lösungen gegen den Klimawandel präsentiert werden. Es scheint wahrscheinlich, dass sich hier Hersteller von Geothermie-Lösungen gewinnen lassen, Ihre Systeme an einer passenden Stelle zu präsentieren.
Anlagen:
[1] : Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie – Karte Geologische Strukturräume mit nachgewiesenem und vermutetem tiefengeothermischem Potenzial in Hessen 1:300.000 http://www.hlug.de/fileadmin/img_content/geologie/erdwaerme/tiefe_geothermie/tiefegeothermie_potenziale.pdf
[2] : Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie – Nutzung tiefer Geothermie in Hessen, 3., überarbeitete Auflage, August 2010 http://www.energieland.hessen.de/pdf/Faltblatt-Nutzung-tiefer-Geothermie_Ueberarbeitung-2010-07-09-2010.pdf
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