Antrag Piraten vom 11.01.2012
2011-16/DS-I(A)0133
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt bei der Ausarbeitung der Verträge, welche eine Kaufoption in der Dauer von einem Jahr oder mehr beinhalten, eine Wertsicherungsklausel aufzunehmen, welche den Kaufpreis entsprechend der wirksam gewordenen Inflation zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ausübung der Kaufoption anheben soll, wobei eine Basis-Inflation von 3% unbeachtet bleiben soll. Von diesem grundsätzlichen Vorgehen kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Begründung:
Aktuell sind an den Kapitalmärkten große Schwankungen aufgrund der Finanzkrise zu beobachten. Vor diesem Hintergrund stellt eine einjährige oder gar eine noch längere Preisbindung bei einer Kaufoptionen eine Art Spekulation dar, bei der der Käufer einseitig bevorteilt wird. Im ungünstigsten Falle müsste Offenbach den zweiten Teil des zu verkaufenden Grundstücks zu einem (dann) deutlich unter Wert liegenden Preis veräußern, während der Käufer zu Marktpreisen weiterveräußern kann. Im Übrigen kann der Käufer einer zu extremen Preisänderung jederzeit entgegenwirken, indem er die Option frühzeitig wahrnimmt. Da eine normale Inflation von bis zu 3% in normalen, krisenfreie Zeiten zu erwarten ist, soll dieser quasi bekannte Anteil den Kaufpreis nicht erhöhen, sondern nur eine außergewöhnliche Änderung des Grundstückswertes, gemessen an der aktuellen Finanzsituation.
Durch den Bezug zur Inflationsrate wird auch dann einer zu günstigen Veräußerung entgegengewirkt für den Fall dass Grundstückspreise von der wirtschaftlichen Entwicklung kurzzeitig stark unter Druck geraten.
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