Antrag Piraten vom 27.10.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt eine Informationsfreiheitssatzung für Offenbach
auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen.
Dabei sollen folgende Punkte, vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung, berücksichtigt werden:
– Der Zugang zu den Informationen in Angelegenheiten des Wirkungskreises der
Gemeinde soll dem Antragsteller ohne die Darlegung eines rechtlichen Interesses
oder einer Begründung erteilt werden.
– Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie
personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sollen eng
gefasst sein und sollen nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten
zugelassen werden.
– Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer angemessen kurzen Frist
zu erfolgen.
– Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten,
dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.
– Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem
Verwaltungsaufwand sollen grundsätzlich kostenlos sein. Sollten für
Amtshandlungen Kosten entstehen, so soll die Stadt den Antragsteller rechtszeitig
auf deren voraussichtliche Höhe hinweisen.
Begründung:
Seit fünf Jahren gibt es das Informationsfreiheitsgesetz, welches den Zugang zu
behördlichen Unterlagen auf Bundesebene grundlegend verändert hat. Auch elf
Bundesländer haben ein entsprechendes Landesgesetz erlassen, nur Hessen, Bayern,
Niedersachsen und Sachsen haben noch keines. Im hessischen Landtag wird ein
Informationsfreiheitsgesetz schon seit Jahren in mehreren Anläufen auf Drängen von SPD
HINWEIS
Dieser Text wurde mit dem „Politischen Informationssystem Offenbach“ erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
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und den Grünen und auch der Linken diskutiert, leider jedoch erfolglos.
Da nicht mit einem baldigen Umschwenken der Regierungskoalition in Wiesbaden zu
rechnen ist, scheint ein hessisches Informationsfreiheitsgesetz in ferner Zukunft zu liegen.
Auf Grundlage der hessischen Gemeindeordnung ist die Stadt Offenbach befugt für die
Angelegenheiten ihres jeweiligen eigenen Wirkungskreises Satzungen zu erlassen. Als
Beispiele der Kommunen, die eine Informationsfreiheitssatzung erlassen haben, weil es an
den Regelungen des jeweiligen Landesrechts fehlt, seien an dieser Stelle Göttingen und
München erwähnt. Es ist sehr gut denkbar, dass diese Satzungen als Grundlage für die
Anpassung an das hessische Recht dienen könen. [1] [2]
Durch den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung wird das Prinzip der
Amtsverschwiegenheit geradezu umgekehrt: die Bürger müssen kein berechtigtes
Interesse mehr nachweisen, wenn sie Auskünfte von der Verwaltung verlangen. Diese
muss vielmehr begründen, warum sie im Einzelfall Informationen verweigert (wobei
selbstverständlich Ausnahmen wegen des Datenschutzes gemacht werden müssen) – dies
ist Voraussetzung für eine transparente Verwaltung. Geheimhaltung schürt Misstrauen,
Offenlegung schafft Vertrauen, die Vorgänge in der Verwaltung werden für die Bürger
nachvollziehbar.
Zur Besorgnis, dass die Schaffung einer solchen Transparenz mit erheblichen Mehrkosten
für die Verwaltung verbunden ist, sei gesagt, dass es nach einer Untersuchung der
Stadtverwaltung Göttingen, in der die Erfahrungen der Kommunen abgefragt wurden, die
eine Informationsfreiheitssatzung bereits verabschiedet haben, nicht zu einer solchen
Kostenentwicklung gekommen ist und dass der organisatorische Mehraufwand sich in
Grenzen hält. [3]
[1] Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der
Landeshauptstadt München (Informationsfreiheitssatzung) http://www.rismuenchen.
de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2256092.pdf
[2] Die inin Göttingen beschlossene Informationsfreiheitssatzung:
https://ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45-181-
136117699452/117699452/00114897/97-Anlagen/01/Entwurf_-
_Satzungstext_Informationsfreiheitssa.pdf
[3] Erfahrungen aus den Verwaltungen von Städten, die eine Informationsfreiheitssatzung
bereits eingeführt haben: https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?
VOLFDNR=6907&options=4
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